1.) Teilnehmen kann an den Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstal-
tungen, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeug-
nisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten in
Textform.
2.) Die Anmeldung erfolgt in Textfom. Sie ist verbindlich und bedarf der Bestätigung durch
das Skipperteam-Hannover. Die Anzahlung (50% der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage
nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 8 Wochen vor Törn- oder
Kursbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.
3.) Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller
Sicherheitsmaßnahmen des Skipperteam-Hannover der Törn eine sportliche Veranstaltung
darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält. Die Teilnehmer*innen
tragen die volle Verantwortung für sich selbst und bestätigen, dass sie organisch gesund sind
und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden. Im Notfall ist der med. Fragenbogen bei
Vorerkrankungen, z.B. für die funkärztliche Beratung, eine große Hilfe.
Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Törnziele werden eingehalten, soweit das Wetter
und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder
Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener
Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Abbruch
oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische
Unruhen, Pandemie, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer
Schäden gilt eine Liegezeit von bis zu 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter
Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückfahrt nicht vom
vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Das Skipperteam-Hannover wird stets bemüht
sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.
Die Kojen werden bei Törnbeginn in gemeinsamer Absprache oder vom Skipper eingeteilt.
Für den Törn richten die Teilnehmer*innen eine Bordkasse ein, aus der Verpflegung,
Getränke, Hafengebühren, Treibstoff-, Strom, Gas- und Wasserkosten bezahlt werden. Der
Skipper wird von der Crew mitverpflegt.
Dem*r Teilnehmer*in ist bewusst, dass er*sie nicht nur Törnteilnehmer*in, sondern auf einer
Segelyacht auch Crewmitglied ist, und seine*ihre aktive Teilnahme im Rahmen seiner*ihrer
Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist, und er*sie
sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss. Die Teilnehmer*innen
tragen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, aktiv zum Gelingen des Törns bei. Dies gilt auch für
unterwegs übliche Pflegearbeiten, Backschaft und Klarschiffmachen, sowie für die
gemeinsame Endreinigung.
4.) Den Anordnungen des Skippers/Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein*e
Törnteilnehmer*in den Anweisungen nicht nach oder handelt wiederholt gegen die
gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er*sie nach Erreichen des nächsten Hafens
vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag.
Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und dem Skipperteam-Hannover bestehen
nicht.
5.) Der*die Törnteilnehmer*in ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
6.) Eine Haftung des Skipperteam-Hannover für die Durchführung der Hin- und
Rückreise des*r Teilnehmers*in zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des
Segeltörns ist ausgeschlossen.
Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7.) Nicht im Preis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung
und Reinigung der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
8.) Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die
Törnteilnehmer*innen haften dem Skipperteam-Hannover gegenüber für Verluste und
Schäden bis zur Höhe von max. 500,- € pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden.
Das Skipperteam-Hannover haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte
Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern*innen. Dies gilt insbesondere für
Wasserschäden an elektronischen Geräten und anderen Wertsachen.
9.) Bei Rücktritt des*r Teilnehmers*in bis 8 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die
Anzahlung (50% der Kurs-/Törngebühr) fällig. Erfolgt die Absage ab der 7. Woche vor dem
Kurs- oder dem Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Für Umbuchungen - soweit
diese möglich sind - erhebt das Skipperteam-Hannover eine Umbuchungsgebühr von 25,- €.
10.) Um individuelle Risiken der Teilnehmer*innen im Rahmen der Rücktritt-, Unfall-,
Haftpflicht-, Kranken- oder Gepäckversicherung abzudecken, empfiehlt das Skipperteam-
Hannover eigene Vorsorge zu treffen.
11.) Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl
zu den Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden.
12.) Rücktritt und Vertragskündigung durch das Skipperteam-Hannover
Das Skipperteam-Hannover ist berechtigt den Kurs oder Törn wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl bis 60 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn abzusagen und vom
Vertrag zurück zu treten. Die Mindestteilnehmeranzahl muss in der Ausschreibung
ausdrücklich genannt und beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben worden sein, bis zu
welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
spätestens zugegangen sein muss. In der Reisebestätigung muss deutlich lesbar auf diese
Angaben hingewiesen worden sein.
Das Skipperteam-Hannover ist berechtigt den Kurs oder Törn abzusagen, wenn die Teilnahme
durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt oder Pandemie, erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das Skipperteam-Hannover wird sich um
entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet es
geleistete Zahlungen zurück. Während der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos
zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer
Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen
und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die wir durch eine
anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
13.) Gerichtsstand und Gerichtsort ist Hannover.
Skipperteam Hannover